Die Frankfurter Nationalversammlung, daß erste gesamtdeutsche, demokratisch gewählte Parlament tagt ab 18. Mai in der Paulskirche zu Frankfurt am Main. Sie beschäftigte sich monatelang mit der Erarbeitung der Grundrechte des deutschen Volkes. Am 20. Dezember wurden die Grundrechte verabschiedet und am 27. Dezember als Reichsgesetz verkündet. Wir informieren Sie nun über den Wortlaut der Grundrechte, wie sie von der Nationalversammlung verfasst wurden. Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich. Alle Standesvorrechte sind abgeschafft. Die öffentlichen Ämter sind für alle Befähigten gleich zugänglich. Die Verhaftung einer Person soll, außer im Falle einer Ergreifung auf frischer Tat, nur geschehen Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblick der Verhaftung oder innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Verhafteten zugestellt werden. Die Wohnung ist unverletzlich. Das Briefgeheimnis ist gewährleistet. Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift und bildliche Darstellung seinen Meinung frei zu äußern.
Die Pressefreiheit darf unter keinen Umständen und in keinerlei Weise durch vorbeugende Maßregeln beschränkt oder aufgehoben werden. Jeder Deutsche hat volle Glaubens und Gewissensfreiheit. Die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei. Für die Bildung der deutschen Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Es steht einem jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sich für ihn auszubilden, wie und wo er will. Das Eigentum ist unverletzlich. Die richterliche Gewalt wird selbständig von den staatlichen Gerichten geübt. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Ausnahmegerichte sollen nie stattfinden. Jeder deutsche Staat soll eine Verfassung mit Volksvertretung haben. Die Minister sind der Volksvertretung verantwortlich.
