Nach der Zeit der politischen Unterdrückung im Vormätz und beeinflußt von der Februarrevolution in Paris begann die Märzrevolution in Südwestdeutschland. Am 27. Februar 1848 stellte eine Volksversammlung in Offenburg die "Märzforderungen" nach Volksbewaffnung, Pressefreiheit, Schwurgerichten, konstitutionellen Verfassungen und der Einberufung einer deutschen Nationalversammlung. Petitionen, Demonstrationen und Volksversammlungen führten zur Einsetzung von liberal-bürgerlichen "Märzministerien". Als einziger Herrscher dankte der bayerische König Ludwig I. am 20. März ab. Entscheidend wurde die Entwicklung in Wien, Berlin und Frankfurt.
Wien
Nach Unruhen trat Staatskanzler Metternich als Repräsentant des vormärzlichen Systems am 13. März zurück. Am 25. April schlug die Regierung Pillersdorf eine Verfassung vor, mußte aber nach Protesten am 15. Mai einer verfassunggebenden Nationalversammlung zustimmen. Zwei Tage später floh der Kaiserhof nach Innsbruck. Der Bestand der Donaumonarchie war durch die verschiedenen Nationalitäten im Staat gefährdet, den Ungarn mußte ein eigenes Ministerium zugestanden werden. Windischgrätz schlug den Prager Pfingstaufstand nieder, Radezky bezwang bei Custozza die piemontesischen Truppen, die die Erhebung der Lombardei unterstützt hatten. Truppenverlegungen führten in Wien zum von radikalen Kräften getragenen "Oktoberaufstand", den das Militär niederschlug. Hierbei wurde der Frankfurter Abgeordnete Robert Blum standrechtlich erschossen. Es folgte die Verlegung des am 22. Juli eröffneten konstituierenden Reichstags nach Kremsier, die Ernennung des gegenrevolutionären Felix von Schwarzenberg zum Ministerpräsidenten und die Abdankung des geistesschwachen Kaisers Ferdinant I zugunsten seines Neffen Franz Joseph I.
Berlin
Sich ausbreitende revolutionäre Aktivitäten führten am 13. März zu Barrikadenkämpfen; am 18. März gestand der König die Einberufung des Vereinten Landtages sowie der Verabschiedung einer Verfassung zu. Aus einer Dankversammlung auf dem Schloßplatz entwickelten sich erbitterte Straßenkämpfe. Am 19. März zog König Friedrich Wilhelm IV die Truppen aus Berlin ab und ehrte die Gefallenen der Revolution. Zwei Tage später versuchte er sich an die Spitze der Bewegung zu stellen. Er ritt mit einer schwarz - rot - goldenen Schärpe angetan durch die Stadt und proklamierte das Aufgehen Preußens in Deutschland. Am 29. März berief er ein liberales Ministerium mit den Rheinländern Camphausen und Hansemann an der Spitze. Eine gewählte preußische Nationalversammlung trat am 22. Mai zusammen. Nach Sammlung konservativer Gegenkräfte und unter dem Einfluß der "Kamarilla" um die Gebrüder Gerlach ernannte der König im November das konservative Ministerium Brandenburg.
Frankfurt
Ein aus dem Bundestag gebildeter Siebzehner-Ausschuß konnte sich nicht durchsetzen. Vom 31. März bis zum 4. April tagte das aus der revolutionären Bewegung hervorgegangene Vorparlament. Es beschloß die Abhaltung von Wahlen zu einer Nationalversammlung und bestimmte einen Fünfziger-Ausschuß als Übergangsorgan. Der Versuch der demokratischen Linken, das Vorparlament für permanent zu erklären, scheiterte. Der folgende Aufstand der Radikalen um Hecker und Struve in Südwestdeutschland wurde am 20. April niedergeschlagen. Das am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche eröffnete erste deutsche Nationalparlament (Frankfurter Nationalversammlung) sollte eine Verfassung und einen nationalen Staat schaffen. Es errichtete eine provisorische Zentralgewalt mit dem Erzherzog Johann als Reichsverweser und einem Reichsministerium mit dem Ministerpräsidenten Fürst Karl von Leiningen an der Spitze. Ihre Machtlosigkeit trat durch die Huldigungsverweigerung der Truppen vieler Einzelstaaten offen zu Tage. Den Wendepunkt markierte der Waffenstillstand Preußens mit Dänemark nach dem Krieg um Schleswig-Holstein am 28. Juni, da der Abschluß gegen den Willen der Nationalversammlung erfolgte. Fürst Leiningen trat zurück und der Österreicher Schmerling wurde Ministerpräsident. Radikale Aufstandsversuche in Frankfurt und Baden im September brachen bald in sich zusammen. Umstritten war die Stellung des Vielvölkerstaats Österreich in einem möglichen "großdeutschen" Nationalstaat. Die Beratungen zu den ersten Verfassungsartikeln liefen darauf hinaus, daß die deutschen und nichtdeutschen Länder Österreichs nur mehr durch eine Personalunion, nicht aber staatsrechtlich verbunden sein sollten.