| Bundesland | Anerkennung und Verfahren, ggf. Aktenzeichen |
| Baden-Württemberg | Anerkennung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren durch die Schulleitung |
| Bayern | keine allgemeine Anerkennung, da die Veranstaltung in die zweite Schulwoche des Schuljahres 1999/2000 fällt; Anerkennung im Einzelfall für Lehrer mit besonders gerechtfertigtem Interesse (z.B. Multiplikatoren) |
| Berlin | allgemeine Anerkennung ist nicht vorgesehen; interessierte Lehrkräfte beantragen über ihre Schulleitung Sonderurlaub |
| Brandenburg | Anerkennung liegt vor; Sonderurlaub kann gem. §7 Nr.1 und §8 der Sonderurlaubsverordnung gewährt werden |
| Bremen | Anerkennung liegt vor; Anträge auf Teilnahme sind an das Wiss. Institut für Schulpraxis zu stellen |
| Hamburg | Anerkennung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren durch die Schulleitung |
| Hessen | Tagung als Lehrerfortbildung anerkannt; Az.: VII-7-113.1 des Hess. Landesinstituts für Pädagogik HeLP |
| Mecklenburg-Vorpommern | Tagung als Lehrerfortbildung anerkannt; Freistellung vom Unterricht ist eigenverantwortlich zu regeln |
| Niedersachsen | Allgemeine Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung; Kopien des Anerkennungsschreibens können für den Antrag an die Schulleitung bei der Tagungsleitung angefordert werden |
| Nordrhein-Westfalen | Anerkennung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren durch die Schulleitung; s. Runderl. des Min. für Schule und Weiterbildung v. 19.7.96 |
| Rheinland-Pfalz | Anerkennung des dienstlichen Interesses liegt vor; Az: 56404 des SIL Speyer |
| Saarland | Anerkennung liegt vor; Antrag auf Dienstbefreiung ist bei der obersten Schulaufsicht zu stellen |
| Sachsen | formale Anerkennung ist generell nicht vorgesehen; das Sächs. Staatsministerium für Kultus befürwortet jedoch die Teilnahme durch Lehrkräfte; Freistellung bei gesicherter Unterrichtsversorgung ist möglich; nachgeordnete Behörden werden von der Befürwortung informiert |
| Sachsen-Anhalt | Anerkennung als Ergänzungsangebot liegt vor; Reg.-Nr. WT 2/99-200-001 MK vom 15.5.98 |
| Schleswig-Holstein | Dienstbefreiung für die Teilnahme an der Veranstaltung, sofern nicht dringende schulische Belange entgegenstehen. |
| Thüringen | Anerkennung liegt unter Az: ALX-72-16 vor |