Seminar
"Hochbegabung und Hochleistung in Informatik und Informatikunterricht"
Veranstalter: |
Prof. Dr. Andreas Schwill, Bertold
Kujath |
Zielgruppe: |
ab 5. Semester |
max. Teilnehmerzahl: |
ca. 15 Teilnehmer |
Fachzuordnung: |
Humanwissenschaftliche Informatik |
Leistungspunkte: |
3 benotete Leistungspunkte, alle Punkte rechnen als eigenständige
Leistung |
Umfang: |
2 SWS |
Termine: |
25.6., 15.30 Uhr
30.7., ab 10.00 Uhr |
Ort: |
2.14 |
Aktuelles: |
Bitte sprechen Sie Ihre vollständig ausgearbeiteten Vortragsmaterialien
spätestens
eine Woche vor dem Vortragstermin mit den Veranstaltern durch. |
Inhaltsübersicht und Vortragsthemen
Nachdem über eine längere Zeit die Ausbildung - außer
im Sport - tendenziell nivellierend angelegt war (bevorzugte Förderung
schwächerer und weniger begabter Schüler, weitgehende Ignorierung
von Hochbegabungen) besteht in letzter Zeit eine vermehrte Bereitschaft,
Hochbegabte frühzeitig zu erkennen und besonders zu fördern.
Bezogen auf die Informatik und den Informatikunterricht gibt es bisher
nur wenige Kenntnisse darüber, was Hochbegabung ist, wie man sie erkennt
und welche informatischen Sachverhalte besonders geeignet sind, Hochbegabte
in der Informatik zu fördern.
Wir schauen uns zu dieser Thematik drei Bücher (s.u.) an.
Ausarbeitungen
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Die Vortragsausarbeitungen und ggf. die Folien werden auf diesem Server
plaziert.
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Die Vorlage der Ausarbeitungen muß bis zum 31.08.2008 erfolgt sein.
Vortragsübersicht
Termin |
Thema |
Vortragender |
Quellen |
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Bitte betrachten Sie die angegebenen Arbeiten nur als Ausgangspunkt
und ziehen Sie zitierte Arbeiten hinzu. |
25.6., 15.30 |
Einführungsvortrag "Hochbegabung in der Informatik" |
B. Kujath |
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30.7., 10.00 |
Mathematische Denkstile |
R. Domke, M. Gührke |
R. Borromeo Ferri: Mathematische Denkstile |
30.7., 13.00 |
Vorgehensweisen mathematisch Begabter |
M. Fiebelkorn, S. Jaekel |
M. Fuchs: Vorgehensweisen mathematisch potentiell begabter ... |
30.7., 15.00 |
Wissen und Problemlösen |
S. Kienbaum |
G. Friege: Wissen und Problemlösen |
Note: §10 der Prüfungsordnung
bestimmt die Form der Noten: Zulässig sind 1,0 bis 4,0 mit Zwischennoten
sowie 5,0 (= nicht bestanden, kein Erwerb von Leistungspunkten).
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